Prüfungsausschuss BA Soziologie
Der Prüfungsausschuss des BA Soziologie weist auf folgende Regelungen hin:
- 1 - Die Prüfungsordnung des BA Soziologie sieht (in sämtlichen gültigen Studienordnungen) keine Freiversuchsklausel vor. Das heißt, dass es bei bestandener Prüfung keine Möglichkeit der Wiederholung zur Verbesserung der erzielten Note gibt.
- 2 – Das Fach Soziologie stellt keine Vorabbestätigungen über die Annahme von Abschlussarbeiten des BA aus (sogenannte 4,0-er Bestätigungen). Die Korrekturfrist beträgt sechs Wochen und es obliegt den Studierenden, diese Zeitspanne bei anstehenden Anmeldungen für Studiengänge einzukalkulieren.
Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses: Doris Bühler-Niederberger