Institut für Soziologie

Das Berufspraktikum im BA Soziologie (Sociology)

Im Berufspraktikum sammeln Studierende des Bachelorstudiengangs Soziologie (Sociology) erste Berufserfahrungen in einem sozialwissenschaftlichen Arbeitsfeld. 

Hierfür ist eine Vielzahl von Praxisfeldern geeignet, in denen sozialwissenschaftliches Denken und Handeln Anwendung findet, beispielsweise in Unternehmen, in der außeruniversitären Markt- und Sozialforschung, in Nichtregierungsorganisationen und Vereinen, im Journalismus oder der Öffentlichkeitsarbeit, im Gesundheitswesen, in Gewerkschaften oder anderen Interessenverbänden, in der Verwaltung oder im Kunst- und Kulturbereich.

Das Wichtigste im Überblick

Formale Bestimmungen des Berufspraktikums

Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz verläuft eigenständig:

  • Bei Schwierigkeiten auf der Praktikumssuche/-auswahl sowie generellen organisatorischen Fragen können Sie sich jederzeit an die Praktikumsbeauftragte wenden. 
  • Eine generelle Beratung zu Berufsmöglichkeiten bietet darüber hinaus die Zentrale Studienberatung (ZSB) an.

Ihr Praktikum sollte mindestens einen Umfang von 360 Stunden (entspricht 9 Wochen Vollzeitarbeit) umfassen...

  • die zeitliche Ausgestaltung Ihres Praktikums ist nicht vorgegeben (auch Teilzeitstellen sind möglich).
  • Werkstudierendenstellen im notwendigen Umfang sind ebenfalls möglich (das Label "Praktikum" ist nicht obligatorisch).

...und in einem soziologisch bzw. sozialwissenschaftlich orientierten außeruniversitären Praxisfeld verortet sein.

  • Das Praktikum darf nicht an einer Hochschule absolviert werden (sollten Sie an Forschung interessiert sein, können Sie Ihr Praktikum an einem außeruniversitären Institut oder aber auch ein Forschungspraktikum an der BUW selbst absolvieren).
  • Lesen Sie hier Erfahrungsberichte anderer Studierender, die ihr Praktikum bereits absolviert haben.
  • Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Praktikum genügend "soziologische Anknüpfpunkte" mitbringt, kommen Sie gern in die Sprechstunde der Praktikumsbeauftragten, um über Ihren Fall zu sprechen. 

Die Reflexion des Praktikums (sowie Vorbereitung auf die MAP) findet im Nachbereitungsseminar statt:

  • Belegung über StudiLöwe.
  • Das Seminar wird in Blockform angeboten. Eine Teilnahme ist bereits möglich, sobald Sie einen Großteil Ihres Praktikums absolviert haben.
  • Bei Fragen wenden Sie sich an den Seminarleiter Mortimer Schlieker - schlieker{at}uni-wuppertal.de

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich müssen Sie sich keine Bestätigung einholen. Bei Belegung des Nachbereitungsseminars wird Ihr Praktikumsgeber abgefragt. Wir empfehlen jedoch, sich gerade bei Unsicherheiten (z.B. bezüglich soziologischer Anknüpfungspunkte) frühzeitig zu melden, um falsche Erwartungshaltungen zu vermeiden. Bei diesen Nachfragen ist es wichtig, dass Sie nicht nur Ihre Praktikumsorganisation benennen, sondern auch Ihre Tätigkeit dort beschreiben. Beispielsweise nützt die Information, dass Sie Ihr Praktikum bei der Muster-Altenpflege gGmbH absolviert haben, wenig. Sie könnten dort im Personalwesen oder der Verwaltung tätig sein (was im Rahmen des Berufspraktikums in Ordnung ist). Sie könnten jedoch genauso als Altenpfleger*in angestellt sein, was den Zweck des Berufspraktikums nicht erfüllt.

Sie haben vielfältige Möglichkeiten, sich einen individuellen Praktikumsplatz passend zu Ihren Studienschwerpunkten zu suchen. Beachten Sie dazu auch die Erfahrungsberichte anderer Soziologie-Studierender. An diesen Profilen können Sie sich orientieren. Beachten Sie vor allem, dass ein Soziologie-Studium Sie nicht auf pädagogische Berufe bzw. Schnittfelder der Sozialen Arbeit vorbereitet. Bei Fragen kommen Sie gern in die Sprechstunde der Praktikumsbeauftragten für eine individuelle Beratung.

Eine solche Anrechnung ist nicht möglich.

Eine solche Anrechnung ist möglich, sofern diese einen soziologischen Bezug aufweist und Sie insgesamt auf die geforderten 360 Stunden kommen.

Nein. Das Zeitmanagement ist Ihnen überlassen. Achten Sie jedoch auf die Vorgabe der 360 absolvierten Stunden, die Sie insgesamt vorweisen müssen.

Der Pflichtteil des Praktikums umfasst 360 Stunden. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie mit Ihrem Praktikumsgeber ausmachen. Insoweit darf die geforderte Stundenzahl auch überschritten werden.

Zunächst einmal sollten Sie Ihren Praktikumsgeber darauf hinweisen, dass das Berufspraktikum in Ihrer online zugänglichen Studienordnung verankert ist. Ein Verweis auf die jeweilige Studienordnung in Kombination mit einer Studienbescheinigung Ihrerseits sollte also als rechtlicher Nachweis für ein Pflichtpraktikum genügen.

Falls der Praktikumsgeber dennoch auf eine Bestätigung besteht, melden Sie sich bei der Praktikumsbeauftragten.

Ja – jedoch erst, sobald Sie das Nachbereitungsseminar zum Berufspraktikum mit dem Praktikumsbericht abschließen. Hierzu erhalten Sie noch genauere Informationen innerhalb des Seminars.

Sobald Sie Ihr Praktikum insgesamt oder bereits einen Großteil dessen absolviert haben, können Sie zum Praktikumsseminar erscheinen bzw. sich in den Kurs einschreiben. Das Seminar wird in Blockform angeboten, sodass Sie in Ihrer Arbeitsplanung dabei flexibel bleiben. Im Juni/Juli des Sommersemesters bzw. Januar des Wintersemesters findet das Seminar an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden (freitags und samstags) statt. Sie schließen das Seminar mit dem Praktikumsbericht zum Ende des jeweiligen Semesters ab.

Sobald Sie das Modul mit dem Praktikumsbericht abgeschlossen haben, wird Ihre Gesamtnote an das Prüfungsamt weitergeleitet.