Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Prüfungsausschuss BA Soziologie

05.11.2015|08:45 Uhr

Der Prüfungsausschuss BA Soziologie weist auf Regelungen zu Freiversuchen sowie der Korrekturfrist von Abschlussarbeiten hin.

Der Prüfungsausschuss des BA Soziologie weist auf folgende Regelungen hin:

  • 1 - Die Prüfungsordnung des BA Soziologie sieht (in sämtlichen gültigen Studienordnungen) keine Freiversuchsklausel vor. Das heißt, dass es bei bestandener Prüfung keine Möglichkeit der Wiederholung zur Verbesserung der erzielten Note gibt.
  • 2 – Das Fach Soziologie stellt keine Vorabbestätigungen über die Annahme von Abschlussarbeiten des BA aus (sogenannte 4,0-er Bestätigungen). Die Korrekturfrist beträgt sechs Wochen und es obliegt den Studierenden, diese Zeitspanne bei anstehenden Anmeldungen für Studiengänge einzukalkulieren.

Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses: Doris Bühler-Niederberger

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